Aktuelles

Zum Schutz aller und zur Reduzierung der Corona-Zahlen,  schreibt der Chorverband NRW aktuell u. a.:

Es sind Chorproben vorerst bis 30.11.2020 durch die Regelungen (vgl. u.a. §2 „Mindestabstand“, CoronaSchVO) ausgeschlossen.
Ebenso sind Konzerte und Aufführungen bis zum 30.11.2020 unzulässig, Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen bis mindestens zum 31.12.2020 untersagt sind. (Vgl. §8 „Kultur“, Abs. 1 u. 3, CoronaSchVO)

CoronaSchVO:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-16_coronaschvo_ab_17.10.2020_lesefassung.pdf

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Wir halten Sie über Aktualisierungen auf dem Laufenden.

Präsidium CV NRW
01.11.2020